Was man über den Pflegegrad 2 wissen sollte

Was man über den Pflegegrad 2 wissen sollte

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Inhaltsverzeichnis

Der Pflegegrad 2 ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Pflegesystems, der Personen zusteht, die eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen. Dieser Pflegegrad ist Teil eines Fünf-Stufen-Systems, das darauf abzielt, Pflegebedürftigen eine angemessene Unterstützung und Hilfe zu gewähren.

Im Folgenden wird erläutert, welche Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 erfüllt sein müssen, welche Unterstützungen zur Verfügung stehen, und wie man leben kann, wenn man diesen Pflegegrad zugewiesen bekommen hat. Zudem wird darauf eingegangen, was man tun kann, wenn der zugeteilte Pflegegrad als unzureichend empfunden wird.

Die Voraussetzungen für den Pflegegrad 2

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss eine Person eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen. Dies wird durch das Begutachtungsassessment (BAR) der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) oder anderer Prüforganisationen bewertet. Der Fokus liegt dabei auf sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Für den Pflegegrad 2 müssen zwischen 27 und 47,5 Punkte erreicht werden.

Die Schritte zur Erlangung des Pflegegrads 2

  1. Antragstellung: Der erste Schritt besteht darin, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Dies kann formlos erfolgen, auch telefonisch oder online.
  2. Begutachtung: Nach der Antragstellung wird ein Termin mit einem Gutachter des MDK oder einer anderen Prüforganisation vereinbart, der die Pflegebedürftigkeit im häuslichen Umfeld bewertet.
  3. Bewertung und Entscheidung: Basierend auf dem Gutachten entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und teilt dies dem Antragsteller mit.

Die Unterstützung und Hilfe bei Pflegegrad 2

Personen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, ihre Selbstständigkeit zu fördern und Pflegepersonen zu unterstützen.

Dazu gehören:

  • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen: Dieses Geld kann genutzt werden, um Angehörige oder Pflegepersonen, die die Pflege übernehmen, zu entlohnen.
  • Pflegesachleistungen: Hierunter fallen professionelle Pflegedienste, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden.
  • Kombinationsleistung: Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
  • Entlastungsbetrag: Ein monatlicher Betrag, der für Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie für Kurzzeitpflege verwendet werden kann.
  • Zuschüsse für Umbaumaßnahmen: Unterstützung bei der Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person.

Das Leben mit Pflegegrad 2

Viele Menschen mit Pflegegrad 2 können mit der richtigen Unterstützung weiterhin ein selbstständiges Leben führen. Die bereitgestellten Leistungen sind darauf ausgerichtet, die Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten oder zu verbessern. Die individuelle Situation bestimmt, inwiefern eine Person allein leben kann oder welche Formen der Unterstützung benötigt werden.

Umgang mit einem unzureichenden Pflegegrad

Wenn der zugeteilte Pflegegrad als unzureichend empfunden wird, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dies sollte innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Für den Widerspruch ist es ratsam, zusätzliche medizinische Unterlagen und eine detaillierte Begründung beizufügen, warum der höhere Pflegegrad für notwendig erachtet wird. In vielen Fällen ist es auch hilfreich, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, die bei der Formulierung des Widerspruchs unterstützen kann.

Fazit

Zusammenfassend ist der Pflegegrad 2 ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung für Personen mit erheblichen Einschränkungen der Selbstständigkeit. Durch die zur Verfügung stehenden Leistungen können Betroffene oft ein selbstständiges Leben führen, unterstützt durch finanzielle Hilfen und pflegerische Dienstleistungen. Bei Unzufriedenheit mit dem zugewiesenen Pflegegrad besteht die Möglichkeit des Widerspruchs, um eine angemessene Unterstützung sicherzustellen.

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