Der Pflegegrad 4 wird Personen zugesprochen, die in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten schwer beeinträchtigt sind. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die Kriterien für Pflegegrad 4, beschreibt einen typischen Tag mit diesem Pflegegrad, klärt, was Betroffene noch alleine bewältigen können, und geht auf die finanziellen Aspekte sowie die Frage ein, ob ein selbstständiges Wohnen zu Hause noch ratsam ist.
Die Kriterien für den Pflegegrad 4
Um Pflegegrad 4 zu erreichen, muss eine Person in ihrer Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt sein. Die Einstufung erfolgt auf Basis eines Punktesystems, das verschiedene Bereiche der Selbstständigkeit und Fähigkeiten bewertet, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Für Pflegegrad 4 ist eine Punktzahl von 70 bis unter 90 erforderlich.
Die Finanzielle Unterstützung
Die finanzielle Unterstützung für Personen mit Pflegegrad 4 hängt von der gewählten Pflegeform ab. Stand 2023 erhalten Personen, die zu Hause gepflegt werden, ein Pflegegeld von 901 Euro monatlich, wenn die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pfleger erfolgt. Wird ein professioneller Pflegedienst in Anspruch genommen, beträgt die Pflegesachleistung bis zu 1.995 Euro monatlich. Zudem gibt es weitere Leistungen, wie Zuschüsse für Umbaumaßnahmen im Wohnbereich oder Kurzzeitpflege.
Ein Tag mit Pflegegrad 4
Ein Tag im Leben einer Person mit Pflegegrad 4 kann deutlich variieren, je nach individuellen Fähigkeiten und der Verfügbarkeit von Unterstützung. Viele tägliche Aktivitäten wie Körperpflege, Ankleiden, Essen und Mobilität im Haus benötigen Unterstützung. Einige Betroffene können noch leichte Aufgaben selbstständig erledigen, benötigen aber für komplexere Tätigkeiten Hilfe. Die Pflegeperson muss häufig bei der Medikamenteneinnahme, der Nahrungsaufnahme und der Mobilität unterstützen und ist auch für die Organisation des Alltags und der Freizeitgestaltung verantwortlich.
Das Selbstständiges Wohnen
Ob es ratsam ist, mit Pflegegrad 4 allein zu Hause zu leben, hängt von der individuellen Situation und der Verfügbarkeit von Unterstützung ab. Viele Betroffene leben mit Unterstützung von Angehörigen, ambulanten Pflegediensten oder technischen Hilfsmitteln zu Hause. Entscheidend ist, dass eine sichere Umgebung gewährleistet ist und die nötige Pflege und Betreuung sichergestellt werden kann.
Die Beantragung und Zuweisung des Pflegegrades
Den Pflegegrad beantragt man bei der Pflegekasse der Krankenversicherung des Pflegebedürftigen. Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter, die den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellen. Die Entscheidung basiert auf dem Begutachtungsassessment.
Die Zielgruppe für Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 wird nicht nur älteren Menschen zugeteilt. Personen jeden Alters, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Gründen erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, können diesen Pflegegrad erhalten. Entscheidend ist das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, nicht das Alter.
Fazit
Pflegegrad 4 bedeutet eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit. Die Einstufung erfordert eine umfassende Unterstützung im Alltag und ermöglicht den Zugang zu finanziellen Leistungen, um die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung zu erleichtern. Die Entscheidung über ein selbstständiges Wohnen sollte auf einer sorgfältigen Bewertung der individuellen Bedürfnisse und der verfügbaren Unterstützung basieren.
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