Welche Personen bekommen den Pflegegrad 3?

Welche Personen bekommen den Pflegegrad 3?

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Der Pflegegrad 3 ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Pflegesystems, das darauf abzielt, Menschen mit mittelschweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten die notwendige Unterstützung zu bieten. Um Pflegegrad 3 zugeteilt zu bekommen, müssen Betroffene einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen, woraufhin eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere autorisierte Prüfer erfolgt. Diese Begutachtung bewertet die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des Antragstellers in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens.

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Für die Einstufung in Pflegegrad 3 müssen Antragsteller in der Begutachtung zwischen 47,5 und 70 Punkten erreichen.

Die Bewertung basiert auf sechs Modulen, die verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten abdecken:

  1. Mobilität (z.B. Bewegungsfähigkeit innerhalb des Wohnbereichs)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. Orientierung und Gedächtnis)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z.B. nächtliche Unruhe)
  4. Selbstversorgung (z.B. Körperpflege, Ernährung)
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (z.B. Medikamentenmanagement)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die genaue Punktzahl bestimmt, wie schwerwiegend die Beeinträchtigungen sind und ob der Pflegegrad 3 angemessen ist.

Das Leben mit Pflegegrad 3

Personen mit Pflegegrad 3 haben mittelschwere Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit, was bedeutet, dass sie in vielen Bereichen des täglichen Lebens Unterstützung benötigen. Ob sie allein leben können, hängt von individuellen Faktoren ab, wie der Wohnungssituation, der Verfügbarkeit von Unterstützung durch Angehörige oder Pflegedienste sowie der persönlichen Anpassungsfähigkeit und den vorhandenen Hilfsmitteln. Viele Menschen mit Pflegegrad 3 leben erfolgreich zu Hause, benötigen jedoch regelmäßige Hilfe.

Behindertenausweis und Pflegegrad 3

Der Behindertenausweis ist unabhängig von den Pflegegraden und basiert auf dem Grad der Behinderung (GdB), der von den Versorgungsämtern festgelegt wird. Obwohl Personen mit Pflegegrad 3 oft erhebliche Beeinträchtigungen haben, führt dies nicht automatisch zur Ausstellung eines Behindertenausweises. Eine separate Beantragung beim zuständigen Versorgungsamt ist erforderlich.

Die Finanziellen Leistungen

Die finanziellen Leistungen für Pflegegrad 3 umfassen:

  1. Ein Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen von 545 Euro pro Monat (Stand: bis April 2023) für Personen, die zu Hause gepflegt werden.
  2. Pflegesachleistungen bis zu 1.298 Euro pro Monat für professionelle Pflegedienste.
  3. Kombinationsleistungen, falls sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
  4. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  5. Zuschüsse für pflegebedingte Umbaumaßnahmen in der Wohnung bis zu einem bestimmten Betrag.

Die Selbstständigkeit und der Unterstützungsbedarf

Mit Pflegegrad 3 können Betroffene noch viele Tätigkeiten mit Unterstützung oder Anpassungen selbstständig ausführen.

Typische Bereiche, in denen sie selbstständig sein können, sind:

  • Teilweise Selbstversorgung: Verrichtungen wie Essen und Trinken können oft selbstständig durchgeführt werden, möglicherweise mit Hilfsmitteln.
  • Kommunikation: Viele können aktiv am sozialen Leben teilnehmen, benötigen jedoch möglicherweise Unterstützung bei der Organisation und Planung.

Bereiche, in denen definitiv Hilfe benötigt wird, umfassen:

  • Körperpflege: Unterstützung bei der Hygiene, beim Ankleiden und bei der Toilettennutzung.
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Zu-Bett-Gehen und bei der Fortbewegung.
  • Haushaltsführung: Unterstützung bei der Reinigung, Wäsche und beim Einkaufen.

Die genaue Art und der Umfang der benötigten Unterstützung variieren je nach individueller Situation und den spezifischen Einschränkungen der Person.

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